Die komplette Lösung für Ihre Rauchwarnmelderprüfung

Von der Vernetzung über die automatische Prüfung bis zum rechtssicheren Zertifikat – alles aus einer Hand.

Alles im Blick. Jederzeit abrufbar.

Unsere Plattform gibt Ihnen vollständige Kontrolle über alle Rauchwarnmelder, Prüfstände und Dokumentationen – übersichtlich, digital und immer aktuell.

  • Zentrales Dashboard für alle Objekte und Wohneinheiten
  • Echtzeit-Statusanzeige jedes einzelnen Melders
  • Prüfprotokolle und Zertifikate auf Knopfdruck abrufbar
  • Flexible Exportfunktion – für jeden Bedarf nutzbar
app.qlomb.de / melder-übersicht
Melder-Übersicht – 247 Geräte
Musterstr. 12, WE 1 – Kinderzimmer
Aktiv
Musterstr. 12, WE 2 – Flur
Aktiv
Hauptstr. 5, WE 4 – Schlafzimmer
Batterie schwach
Gartenweg 8, WE 2 – Wohnzimmer
Aktiv
Lindenallee 3, WE 6 – Flur
Störung
Birkenweg 11, WE 1 – Flur
Aktiv

Automatische Fernprüfung

Qlomb prüft jeden vernetzten Rauchwarnmelder automatisch – Funktion, Batterie, Rauchkammer. Kein Techniker, kein Termin, kein Zutritt nötig.

  • 365 Tage kontinuierliches Monitoring
  • Prüfung nach DIN 14676
  • Vollständig ohne Mieter-Terminkoordination
  • Prüfhistorie für jeden Rauchwarnmelder lückenlos gespeichert
app.qlomb.de / prüfungs-dashboard
Laufende Prüfungen – Heute
Funktion & Rauchkammer
247/247
Batteriestand >50%
241/247
Batteriestand <30%
6/247
Netzwerkverbindung
100%
Letzte Prüfung abgeschlossen
Heute, 03:47 Uhr · 247 Melder geprüft · 0 Ausfälle

Rechtssichere Dokumentation

Per Klick generierte Prüfprotokolle, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Digital archiviert, jederzeit als PDF exportierbar.

  • Dokumentation und Archivierung nach DIN 14676 und den jeweiligen Landesbauordnungen
  • Export aller Prüfzertifikate jederzeit verfügbar
  • Revisionssichere Archivierung für 10+ Jahre
  • Automatische Weitergabe an Eigentümer möglich
Prüfzertifikat 2025
Rauchwarnmelder · Jahresprüfung
Prüfdatum15.03.2025
ObjektMusterstr. 12, 80331 München
EigentümerMuster Verwaltung GmbH
Anzahl Melder24 Stück
NormDIN 14676
Ergebnis✓ Alle bestanden

Proaktive Benachrichtigungen

Störung erkannt? Sie werden sofort informiert. Gehen Sie direkt mit dem Mieter in den Austausch – bevor ein kleines Problem groß wird.

  • Push-, E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen
  • Eskalationsstufen je nach Schweregrad
  • Automatische Aufgaben-Zuweisung an Mitarbeiter
  • Vollständiger Incident-Verlauf dokumentiert
Benachrichtigungen
Störung erkannt – Lindenallee 3, WE 6
Rauchwarnmelder Flur antwortet nicht. Prüfung ausstehend.
Vor 12 Minuten
Batterie schwach – Gartenweg 8, WE 7
Batteriestand 18%. Austausch innerhalb 30 Tagen empfohlen.
Vor 2 Stunden
Prüfprotokoll Q1/2025 bereit
247 Melder erfolgreich geprüft. Zertifikat zum Download verfügbar.
Heute, 04:15 Uhr

Zu viel Papier. Zu wenig Überblick.

Unsere Qlomb Qloud gibt Hausverwaltungen jederzeit einen vollständigen Überblick über alle Objekte, Melder und Prüfstände – von der Statusanzeige bis zum fertigen Zertifikat.

  • Übersichtliches Dashboard für alle Objekte
  • Filterbarer Melder- und Prüfstatus in Echtzeit
  • Mobil optimiert – auch unterwegs nutzbar
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte für Teams
Hausverwalterin mit Papierstapeln – der Alltag vor Qlomb

Normen & Gesetze, die Sie verpflichten

Rauchwarnmelderpflicht ist kein Ermessen – sie ist gesetzlich verankert. Kennen Sie die Grundlagen, auf denen Ihre Haftung beruht.

Alle 16 Bundesländer haben die Rauchwarnmelderpflicht in ihren Landesbauordnungen verankert. Jedes Bundesland regelt die genauen Anforderungen eigenständig – maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung der jeweiligen Landesbauordnung vor Ort.

Die hier genannten Paragraphen sind Beispiele. Für Ihre Region gilt die jeweils lokal gültige Landesbauordnung – bitte prüfen Sie die aktuell gültige Fassung in Ihrem Bundesland.

DIN 14676-1 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern und schreibt die jährliche Prüfpflicht sowie Dokumentation vor. DIN 14676-2 regelt ergänzend die automatisierte Fernprüfung.

  • DIN 14676-1 Planung, Einbau, jährliche Prüfpflicht & Dokumentation
  • DIN 14676-2 Automatisierte Fernprüfung

Fehlten Rauchmelder oder funktionierten sie nicht, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung – im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Tötung. Zivilrechtlich haften Eigentümer und Verwalter persönlich, wenn Prüfpflichten vernachlässigt wurden.

Viele Gebäudeversicherungen setzen ordnungsgemäße Rauchwarnmelder voraus. Fehlen Prüfnachweise, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder vollständig verweigern.

  • § 28 VVG Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung
  • § 81 VVG Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens

Ergänzend empfehlen Versicherer die Einhaltung der VdS-Richtlinien (VdS 3131, VdS 2095) für Wartung und Versicherungsanerkennung von Brandmeldeanlagen.

Rechtlicher Hinweis anzeigen

Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindlichen Rechtsquellen. Die tatsächlich geltenden Pflichten, Fristen und Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus den jeweiligen Landesbauordnungen, dem BGB, dem VVG sowie den einschlägigen DIN-Normen in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Für Ihre konkrete rechtliche Situation empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Fachanwalt für Miet- oder Baurecht.

Wenn morgen in einem Ihrer Objekte ein Brand ausbricht – können Sie lückenlos und sofort nachweisen, dass jeder einzelne Rauchwarnmelder in diesem Gebäude ordnungsgemäß geprüft war?

Die meisten Verwalter können das nicht. Genau das ist das Problem.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Fragen zu Prüfpflicht, Normen und Haftung.

Welche Gesetze verpflichten zur Rauchwarnmelderprüfung? +
Die Pflicht zur Installation, Wartung und jährlichen Prüfung von Rauchwarnmeldern ist in den Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer verankert – jedes Bundesland regelt die genauen Anforderungen eigenständig. Beispiele: Art. 46 BayBO (Bayern), § 47 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Nordrhein-Westfalen), § 15 LBO BW (Baden-Württemberg) und § 48 HBauO (Hamburg). Die technischen Anforderungen an Prüfung und Dokumentation legt DIN 14676-1 fest; DIN 14676-2 ergänzt dies um die Anforderungen an die automatisierte Fernprüfung. Die Pflicht gilt für alle Wohngebäude – Neu- und Bestandsbauten.
Was schreiben DIN 14676-1 und DIN 14676-2 genau vor? +
DIN 14676-1 ist die zentrale Norm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern. Sie legt fest: (1) Wo Melder anzubringen sind (Schlaf- und Kinderzimmer, Flure); (2) dass die Prüfung mindestens jährlich erfolgen muss; (3) welche Prüfkriterien gelten (Funktion, Batterie, Rauchkammer, Verschmutzung); und (4) dass Prüfergebnisse schriftlich zu dokumentieren sind. DIN 14676-2 ergänzt dies um die Anforderungen an die automatisierte Fernprüfung – und ermöglicht damit die kontaktlose Jahresprüfung, wie Qlomb sie umsetzt. Qlomb erfüllt beide Normen vollautomatisch.
Wer haftet, wenn die Prüfung fehlt oder mangelhaft dokumentiert ist? +
Fehlen Rauchwarnmelder oder wurden Prüfungen nicht nachgewiesen, droht bei Personen- oder Sachschäden eine persönliche Haftung nach § 823 BGB (Schadensersatz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) und § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers). Im schlimmsten Fall kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung eingeleitet werden. Zusätzlich kann die Gebäudeversicherung im Schadensfall ihre Leistung nach § 28 VVG (Obliegenheitsverletzung) kürzen oder vollständig verweigern – lückenlose Prüfnachweise sind daher nicht nur rechtlich, sondern auch versicherungsrechtlich unerlässlich.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden? +
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist speziell für Rauchwarnmelder-Prüfprotokolle. Da Schadensersatzansprüche nach § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist) bis zu 3 Jahre, bei Personenschäden nach § 199 BGB bis zu 30 Jahre zurückgehen können, empfiehlt sich eine Aufbewahrung von mindestens 10 Jahren. Qlomb archiviert alle Prüfprotokolle revisionssicher für eine von Ihnen frei bestimmbare Aufbewahrungsdauer – jederzeit abrufbar.
Wie funktioniert die digitale Rauchwarnmelderprüfung mit Qlomb? +
Typ-C-Rauchwarnmelder übertragen ihre Statusdaten vollautomatisch per LoRaWAN direkt in die Qlomb Qloud – LoRaWAN ist ein energiesparendes Funkprotokoll mit großer Reichweite, das speziell für vernetzte Gebäudetechnik entwickelt wurde. Die Melder melden kontinuierlich Funktion, Batteriestatus, Rauchkammer und Verschmutzungsgrad – ganz ohne WLAN, ohne Techniker-Besuch und ohne Abstimmung mit Mietern. Einmal jährlich erstellt Qlomb automatisch ein normkonformes Prüfzertifikat nach DIN 14676, das jederzeit digital abrufbar ist.
Wo werden meine Daten gespeichert – und wie sicher sind sie? +
Alle Daten werden ausschließlich auf Hetzner-Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet – vollständig DSGVO-konform. Hetzner ist ein deutsches Rechenzentrum mit Standorten in Nürnberg und Falkenstein, das höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllt. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, der Zugriff ist auf autorisierte Nutzer beschränkt. Prüfprotokolle und Zertifikate werden revisionssicher archiviert und sind für Sie jederzeit im Qlomb-Dashboard abrufbar. Qlomb gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.

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