(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Qlomb GmbH (nachfolgend „Qlomb") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Qlomb ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Einzelverträge, Angebote, Auftragsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
(1) Qlomb bietet eine SaaS-Plattform für Smart-Building-Lösungen, über die Sensoren und Geräte – insbesondere Rauchwarnmelder – angebunden, verwaltet und ausgewertet werden können.
(2) Die Leistungen von Qlomb umfassen je nach Beauftragung:
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag und der Betriebsanleitung. Angaben in Werbe- und Marketingmaterialien sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
(4) Qlomb ist nicht Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Funkübertragungen zwischen Hardware und Plattform erfolgen über Netze Dritter; für deren Verfügbarkeit haftet Qlomb nicht.
(1) Angebote von Qlomb sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung von Qlomb oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
(3) Bestellungen des Kunden sind für diesen zehn Werktage bindend.
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager oder einem von Qlomb bestimmten Versandort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Qlomb (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt bereits jetzt Forderungen aus einer Weiterveräußerung bis zur Höhe der gesicherten Forderung an Qlomb ab; Qlomb nimmt die Abtretung an.
(4) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, gibt Qlomb auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
(5) Hardware wird von Drittherstellern bezogen. Herstellergarantien bleiben unberührt und werden – soweit rechtlich möglich – an den Kunden durchgereicht.
(1) Qlomb stellt dem Kunden die Plattform während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit und räumt ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Plattform gemäß Betriebsanleitung und diesen AGB ausschließlich für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Zugriff erfolgt über einen dem Kunden zugewiesenen Mandanten. Die Verwaltung und Geheimhaltung von Zugangsdaten liegt in der Verantwortung des Kunden.
(3) Qlomb gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten) sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Handlungen Dritter oder Störungen bei Vorleistern (insbesondere Internet, Mobilfunk, Hosting). Abweichende Service-Level können im Einzelvertrag vereinbart werden.
(4) Qlomb ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, sofern die wesentlichen vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale nicht erheblich beeinträchtigt werden. Sicherheits-Updates darf Qlomb ohne vorherige Zustimmung installieren.
(5) Die Plattform darf nicht für zeit- oder sicherheitskritische Anwendungen genutzt werden, bei denen Leben oder erhebliche Sachwerte von der Verfügbarkeit oder Genauigkeit einer einzelnen Datenübermittlung abhängen (z. B. Notruf- oder Rettungsdienste). Die Plattform ersetzt nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüf-, Wartungs- oder Inspektionspflichten des Kunden an der Hardware (insbesondere Rauchwarnmelder-Inspektion nach DIN 14676-1).
(1) Die Installation und Inbetriebnahme der Hardware erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, durch den Kunden oder von ihm beauftragte fachkundige Dritte. Qlomb stellt hierzu die App sowie ggf. Installationsanleitungen bereit.
(2) Nimmt Qlomb auf gesonderten Auftrag Montage oder Inbetriebnahme vor Ort vor, gelten ergänzend die Regelungen des Einzelvertrags. Der Kunde stellt die baulichen und technischen Voraussetzungen (freie Zugänglichkeit, Stromversorgung, Internetanschluss) auf eigene Kosten sicher.
(3) Für die sachgerechte, normkonforme (insbesondere DIN 14676-1) und den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Montage durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte übernimmt Qlomb keine Verantwortung.
(1) Der Kunde stellt Qlomb sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung; dies gilt auch bei Änderungen.
(2) Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass:
(3) Der Kunde haftet für sämtliche über seinen Zugang getätigten Aktivitäten und informiert Qlomb unverzüglich über Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten.
(4) Der Kunde erfüllt alle ihn als Eigentümer oder Betreiber der Hardware treffenden gesetzlichen Pflichten (insbesondere Betriebsbereitschaft, Wartung und Inspektion der Rauchwarnmelder). Die Leistungen von Qlomb befreien den Kunden nicht von diesen Pflichten.
(1) Dem Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Qlomb untersagt:
(2) Bei wesentlichen Verstößen ist Qlomb nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.
(1) Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Vergütungen für Hardware sind einmalig mit Lieferung fällig. Vergütungen für die Plattform werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, erstmals mit Bereitstellung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann Qlomb Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Qlomb nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.
(1) Qlomb ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Plattformnutzung) nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen, soweit sich die zugrunde liegenden Kosten ändern. Berücksichtigungsfähig sind insbesondere Personal-, Hosting-, Lizenz-, Energie- und IT-Sicherheitskosten. Kostensenkungen sind in gleichem Umfang zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen.
(2) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(3) Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt gezahlten Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform zu erklären.
(4) Änderungen der Umsatzsteuer werden ohne die Fristen nach Abs. 2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens weitergegeben.
(1) Die Laufzeit des SaaS-Vertrags ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate ab Bereitstellung der Plattform.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Individuell vereinbarte längere Festlaufzeiten (insbesondere im Zusammenhang mit Hardware-Miet- oder Servicemodellen mit turnusmäßigem Hardwaretausch) bleiben unberührt und richten sich nach dem Einzelvertrag.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Qlomb insbesondere vor, wenn:
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Kunden oder einer von Qlomb aus wichtigem Grund erklärten außerordentlichen Kündigung ist Qlomb berechtigt, die bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung abzurechnen. Qlomb lässt sich ersparte Aufwendungen und Erträge aus einer anderweitigen Verwendung der Ressourcen anrechnen; ersparte Aufwendungen bei der Plattformnutzung betragen im Regelfall nicht mehr als 10 %. Dem Kunden und Qlomb bleibt der Nachweis abweichender Beträge vorbehalten.
(1) Für Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang verjähren. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Beschaffenheitsgarantien sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
(2) Für die Plattform gewährleistet Qlomb die Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche. Qlomb beseitigt Mängel nach Wahl durch Fehlerbehebung, Update, Umgehung oder Neubereitstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen oder die Vergütung mindern; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 13.
(3) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Umgebungsbedingungen, Störungen bei Vorleistungen Dritter (insbesondere Internet, Mobilfunk, Stromversorgung) oder Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden verursacht wurden.
(1) Qlomb haftet unbeschränkt:
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung nach Abs. 2 der Höhe nach begrenzbar ist, ist sie auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlte Jahresvergütung für die betroffene Leistung begrenzt, höchstens jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Für den Verlust von Daten haftet Qlomb nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, anlassbezogener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Qlomb.
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Störungen bei Vorleistern, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat.
(2) Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufphase.
(3) Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags mit vierwöchiger Frist in Textform kündigen.
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit Qlomb personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(3) Qlomb trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zum Schutz der Daten.
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Vertrauliche Informationen sind als solche gekennzeichnete oder aufgrund ihrer Natur erkennbar vertrauliche Informationen.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und fünf Jahre darüber hinaus.
Qlomb ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen; Qlomb bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
(1) Qlomb ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Gesetze, höchstrichterliche Rechtsprechung oder technische Entwicklungen erforderlich ist und dadurch das Vertragsgefüge nicht zu Lasten des Kunden wesentlich verändert wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform zu kündigen.
Qlomb ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und Logos als Referenz auf ihrer Website sowie in Marketing- und Verkaufsunterlagen zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist Mülheim an der Ruhr, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Qlomb ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Abtretungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Qlomb. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt; § 306 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.